AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
hanseblu – Energiesysteme
1. Allgemeines
– Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für
die Geschäftsbeziehung von hanseblu Energiesysteme und sind Bestandteil
aller Liefer-, Werks-, Werkliefer- und Dienstleistungsverträge sowie
vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch
Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen,
Leistungen und Angebote der Firma hanseblu Energiesysteme an gewerbliche
und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die damit für sämtliche gegenwärtige und
zukünftige Geschäftsbeziehungen der Firma hanseblu Energiesysteme im
Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann gelten, wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Kunden im Sinne dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
2) Ausdrücklich widerspricht die Firma hanseblu Energiesysteme
Einkaufs- oder Auftragsbedingungen bzw. sonstigen
Geschäftsbedingungen, die von unseren abweichen, diesen entgegenstehen oder
ergänzen, selbst bei Kenntnisnahme dieser anderweitigen Bedingungen werden
diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
durch hanseblu Garten-Terrasse-Pool schriftlich zugestimmt.
2. Angebot –
Vertragsabschluss
1) Die Firma hanseblu Energiesysteme hält sich
an abgegebene Angebote bis zum angegebenen Termin gebunden, ausgenommen sind
Materialpreise, Rohstoffe u.a., die extremen Schwankungen und Preisanstiegen
unterliegen, auf deren Entwicklung hanseblu keinen Einfluss ausüben kann,
speziell genannt sind auch inflationsbedingte Preisanstiege.
2) Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau- und/oder
Dienstleistungen erklärt der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger
verbindlich diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei
uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der
Dienst-/Bauleistung erklärt werden.
3) Bestellt der Verbraucher die Ware und/oder
Dienstleistung auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung
unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar, kann aber mit der Annahmeerklärung
verbunden sein.
4) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Lieferung durch unsere Zulieferer. Im Falle von
Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.
5) Die von der Firma hanseblu Energiesysteme unterbreiteten
Angebote und Preise gelten bis zur Auftragserteilung als freibleibend.
6) Alle im Angebot angegebenen Preise sind objekt- und
mengengebunden und gelten nur bei Einhaltung der kompletten Massen. Sollten die
Mengen nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht einer Preisanpassung
vor.
7) Für die Erstellung von Angeboten im Zusammenhang
mit der Regulierung von Schäden aus bspw. Versicherungsfällen, berechnen wir
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 350,00 € zzgl. 19% MwSt., welche bei einer
Beauftragung zur Ausführung als Gutschrift verrechnet wird.
8) Ideen, Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sowie
Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum (geistiges Eigentum/Urheberrecht)
der Firma hanseblu Energiesysteme und dürfen ohne schriftliche Zustimmung
durch hanseblu weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Die
Abrechnung erfolgt nach Aufwand und wird mit einem Stundenverrechnungssatz in
Höhe von 95,00 €/Std. zzgl. MwSt. oder einem zu vereinbarenden Tagessatz in
Höhe von 750,00€/Tag zzgl. MwSt. angesetzt. Bei ausbleibender Auftragserteilung
dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden,
sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen wurden und sind dem Auftragnehmer
unaufgefordert zurückzugeben. Hier behält sich die Firma hanseblu Energiesysteme
das Recht vor, dem Auftraggeber den Planungsaufwand mit
dem o. g. Stundenverrechnungssatz zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen und ggf.
Schadensersatz geltend zu machen.
9) Der Auftraggeber hat für die Vertragsdurchführung
einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner zu benennen, der bei Abwesenheit
des Auftraggebers, zur Anweisung von Stundenlohnarbeiten und zur Beauftragung
von zusätzlichen Leistungen und Lieferungen berechtigt ist.
3.
Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen sowie Pflichten des Kunden
1) Vor Tätigkeitsaufnahme der Firma hanseblu Energiesysteme ist der Auftraggeber
verpflichtet, einen von der Firma hanseblu Energiesysteme benannten Mitarbeiter
in sämtliche vorhandene technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die
Gesamtanlage einzuweisen, sowie auf mögliche Gefahrenquellen
ausdrücklich hinzuweisen.
2) Leistungs-/Ausführungs- und Lieferfristen/-Termine
gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell
vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter
dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung
der Firma hanseblu Energiesysteme durch etwaige Zulieferer – unabhängig
davon, ob es sich um Material oder Dienstleistungen handelt.
3) Im Falle von Wetterkatastrophen/höhere Gewalt, wie bspw.
Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhersehbaren und unverschuldeten
Umständen wie bspw. Pandemie, Seuche, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen
jeglicher Art, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Währungsveränderungen oder
behördliche Eingriffe, verlängert sich die Liefer- und/oder Ausführungsfrist
für die Dauer der Behinderung/Einschränkung. Wird durch die genannten Umstände
die Lieferung und/oder Ausführung erschwert oder unmöglich, so werden wir von
der Ausführungs- und/oder Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde
Schadensersatz nicht geltend machen.
4) Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen der
Firma hanseblu Energiesysteme richtet sich nach dem zugrundeliegenden
Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik
unter Einhaltung der Material- und Produktfreigaben.
5) Aufträge und Bestellungen verpflichten die Firma hanseblu
Energiesysteme erst nach der erteilten Auftragsbestätigung, bzw. nach
Vertragsunterzeichnung und/oder Zahlungseingang.
6) Teilleistungen und Teillieferungen werden
ausdrücklich vorbehalten.
7) Die Auswahl der Mitarbeiter und des Weisungsrechtes
liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzug – allein bei der Firma hanseblu
Energiesysteme.
Der Auftraggeber wird davon absehen, den Mitarbeitern von hanseblu
Energiesysteme Weisungen zu erteilen. Bei einem Verstoß gegen diese
Verpflichtungen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von dadurch
entstandenen Nachteilen frei.
8) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der
allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der
verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat dem Auftragnehmer alle die zur
Ausführung erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Pläne und
Leitungsauskünfte über alle Gas-, Wasser-, Abwasser-, Strom-, Telefon-,
Computer- und andere Versorgungsleitungen im Bereich des Bauvorhabens
rechtzeitig und unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen.
Leistungen hierzu, zu denen die Firma hanseblu Garten-Terrasse-Pool beauftragt
wird, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
9) Die zur Vertragsausführung benötigten Anschlüsse
(Wasserversorgung, Strom
u.a.) und/oder Lagerplätze (für Arbeitsmittel, Gerätschaften, Liefergegenstände
u.a.) werden vom Auftraggeber am Bestimmungsort der Lieferung bzw. der
Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sollte dieses nicht möglich
sein, trägt allein der Auftraggeber die Kosten der Bereitstellung.
10) Bei den Mengenangaben in unseren Angeboten handelt
es sich um vorab ca. ermittelte Werte; die Abrechnung erfolgt anhand der
örtlich aufgemessenen tatsächlich ausgeführten Leistungen. Eine tagesgenaue
Nachkalkulation durch den Auftragnehmer ist nicht immer möglich. Evtl. Bedarfs-
und/oder Alternativpositionen in unseren Angeboten sind üblicherweise nicht in
der vorläufigen Angebotsendsumme enthalten. Bedarfs- und/oder
Alternativpositionen wechseln bei Auftragserteilung und Ausführung zur
sogenannten Standardleistung und werden anhand der örtlich aufgemessenen Werte
anhand des genannten Einzel- und/oder Einheitspreises berechnet.
11) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die
im Vertrag und im Ausführungsangebot vereinbarten Leistungen ggf. auch durch
einen von der Firma hanseblu Energiesysteme beauftragten Subunternehmer
aus- und/oder durchführen zu lassen.
4 Preise,
Zahlungs- und Eigentumsbedingungen
1) Der Kunde verpflichtet sich vor Erhalt der Waren
und/oder nach Erhalt der Dienstleistungen binnen 3 Tagen, bzw. der auf der
Rechnung ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme ohne Abzug
zu zahlen.
2) Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der
tatsächlich gelieferten und örtlich verbauten Materialmengen und erbrachten
Dienstleistungen; nach Aufmaß, Einheitspreisvertrag.
3) Die Firma hanseblu Energiesysteme behält sich
das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von 80%
des Netto-Auftragswertes vor Beginn der Baumaßnahmen zu
verlangen.
4) Der Auftraggeber zahlt bei Vertragsabschluss eine
Vorauszahlung/Teilrechnung für die zu liefernden Materialien in Höhe von 100 %
des Materialwertes, zahlbar vor Lieferung, bzw. innerhalb der auf der Rechnung
ausgewiesenen Frist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Weitere Abschlagszahlungen
nach Projektfortschritt bis zu 100 % des Netto-Auftragswertes können folgen.
Hier gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen
Zahlungsfristen/Zahlungsvereinbarungen.
5) Bei Zahlungsverzug ruhen die vertraglich
vereinbarten Verpflichtungen der Firma hanseblu Energiesysteme nebst
deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für
die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
6) Die Firma hanseblu Energiesysteme ist
jederzeit berechtigt, eine vorzeitige Abrechnung (Teilrechnung) der bereits
erbrachten Leistungen zu verlangen. Skontovereinbarungen sind nach
Überschreitung des genannten Zahlungsziels nichtig und werden zurückgefordert.
7) Unsere Mahngebühren betragen 5,00 € für die erste
Mahnung/Zahlungserinnerung, und je 10,00 € für die 2. und 3. Mahnung. Danach
werden die banküblichen Zinsen der Deutschen Bundesbank, zzgl. MwSt. berechnet;
mindestens jedoch ein Verzugsschaden in Höhe von 10,75 % p.a. Die
Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
8) Nachträglich sowie zusätzlich beauftragte
Arbeiten/Leistungen/Lieferungen, die vom Auftraggeber gewünscht sind und über
das Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot/Kostenvoranschlag hinaus gehen, werden
nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet und ggf. durch Arbeitszettel/Lieferscheine
nachgewiesen. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die unter Kapitel 2
Absatz 8 genannten Stunden- bzw. Tagessätze. Diese zusätzlichen Leistungen sind
vom Skontoabzug ausdrücklich ausgenommen, insofern hier keine anderweitigen
schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
9) Als Mehrwertsteuer wird immer der zur Zeit der
Rechnungsstellung geltende gesetzliche Mehrwertsteuersatz ausgewiesen und
berechnet.
10) Der Verbraucher hat ein Recht auf Anrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
wurden.
11) Tritt in den Vermögensverhältnissen des
Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt,
die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der
vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig
zu machen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und bei Untätig bleiben
des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
Schadensersatz zu fordern.
12) Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden,
sowie Arbeiten unter erschwerten auch im Vorfeld nicht vorhersehbaren
Bedingungen, behalten wir uns vor, Zuschläge zu berechnen.
5 Abnahme
1) Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung
schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber
eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 5 Werktagen gemeinsam
mit der Firma hanseblu Energiesysteme durchzuführen. Wird keine Abnahme
verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf von 5 Werktagen nach Ausfertigung der
Teilrechnung/Schlussrechnung als anerkannt und abgenommen. Mit der Abnahme geht
die Gefahr auf den Auftraggeber über.
2) Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der
Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 3 Tagen nach Beginn
der Benutzung als erfolgt.
3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der
Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen
der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Gleiches gilt auch während der Ausführungsphase.
4) Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung
vor der Abnahme durch höhere Gewalt (Kapitel 3, Absatz 3 o.ä.) oder andere
unabwendbare, von der Firma hanseblu Energiesysteme nicht zu vertretende
Umstände beschädigt oder zerstört, so übernimmt diese keine Haftung.
6 Maße und
Muster
1) Sämtliche Maße sind circa-Maße, welche innerhalb
der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.
2) Beim Handel mit Naturprodukten, können Formen und
Farben von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (bspw.
Natursteine, Holz, Pflanzen o.a.) abweichen. Sie mindern, ebenso wie evtl.
Ausblühungen bei Betonstein u.a. sowie deren Maßtoleranzen oder Einschlüssen,
weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung.
7 Garantie und
Gewährleistung
1) Die Firma hanseblu Energiesysteme übernimmt
die Gewährleistung nur im Umfang der im Leistungsverzeichnis oder den dazugehörigen
Plänen im Angebot. Im Übrigen ist auf §13 Nr. 3 VOB/B zu verweisen.
2) Es gelten die Gewährleistungsfristen gemäß § 13 Nr.
4 VOB/B.
3) Für von der Firma Energiesysteme gelieferte
Pflanzen (Baumschulwaren u.a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be-
oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und
Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten
(wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine
Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber
eine solche Anwuchs Garantie, so wird hierfür eine gesonderte Vereinbarung
notwendig sowie ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte
Anwuchs Garantie erstreckt sich auf die Dauer des in der gesonderten Vereinbarung
genannten Zeitraums ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber,
außerhalb unserer Pflegeleistung, den Pflanzen, die für diese Pflanzenart
richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige
Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt (3.3, schwerer
Regen…) Wild oder andere tierische und pflanzliche Schädlinge etc. sind von der
Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs Garantie handelt es sich nicht um eine
Garantie im Rechtssinne.
4) Für die vom Auftraggeber gelieferten oder
beschafften Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt die Firma hanseblu
Energiesysteme keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen
des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer
herführen.
5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns
zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male
misslingen, steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt
der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter
Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger
gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden,
insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne
ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer
keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der
gelieferten Ware.
8 Datenschutz
1) Die Firma hanseblu Energiesysteme nimmt den
Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre
persönlichen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen
Datenschutz-Vorschriften.
2) Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.
1 lit. F DSGVO, der die Vereinbarung von Daten zur Erfüllung eines Vertrages
oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.
9
Schlussbestimmungen
1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand der Firma hanseblu
Energiesysteme (Amtsgericht Lüneburg). Sind die Vertragsparteien
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenfalls der allgemeine Gerichtsstand der
Firma hanseblu Energiesysteme (Amtsgericht Lüneburg).
2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst am nächsten kommt.
Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
3) Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen
und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma hanseblu
Energiesysteme werden auch dann Vertragsbestandteil zukünftiger Verträge,
wenn im Folgevertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
Stand: 2026
hanseblu – Energiesysteme
